Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Für alle Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Bankettveranstaltungen mit unseren Kunden liegen ausschließlich die von uns verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und sind Inhalt jedes geschlossenen Einzelvertrages. Abweichende AGB des Vertragspartners haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht widerspreche.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung unsererseits vorliegt und diese vom Vertragspartner (Auftraggeber/Veranstalter) unterzeichnet ist. Auftragnehmer ist die Restaurant Elbterrasse Betriebsgesellschaft mbH, Geschäftsführer Mario Böse und Thomas Prantner, im Folgenden mit Elbterrasse bezeichnet. Die Reservierung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung von der Elbterrasse.

3. Die AGB gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und anderen Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle mit diesen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen, analog bei zur Verfügungstellung sonstiger Räume, Wand- und anderen Flächen, sowie Außer-Haus-Veranstaltungen.

4. Angebote, Preise und Reservierungen von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Vertragsinhalte, auch mündliche Nebenabreden und Vertragsabschlüsse, werden erst durch eine dem Vertragspartner schriftlich erteilte Bestätigung per Brief oder E-Mail verbindlich.

5. Auftraggeber, die nicht zugleich Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.

6. Preise verstehen sich in EURO; sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Preise behalten bis zum Veranstaltungstag ihre Gültigkeit. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Sofern Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen und sonstige Sachleistungen im Rahmen einer Veranstaltung anfallen, gelten diese wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen. Die Elbterrasse benötigt spätestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter/Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Differiert diese letztlich vom Veranstalter/Auftraggeber gemeldete Teilnehmerzahl um mehr als 15% nach unten, so hat der Veranstalter/Auftraggeber die daraus resultierenden Minderumsätze an die Elbterrasse zu zahlen. Die Vergütung für die vereinbarte Bewirtung richtet sich nach der angemeldeten Zahl der Teilnehmer, und zwar auch dann, wenn weniger Teilnehmer als gemeldet erschienen sind. Wird die angegebene Teilnehmerzahl überschritten, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

7. Stornierungsfristen/Rücktritt/Kündigung
Im Falle von nicht durch die Elbterrasse verschuldeten Fällen von (Teil-)Stornierung/ Rücktritt/Kündigung des Vertrages hat der Veranstalter/Auftraggeber an die Elbterrasse die bis zum Zeitpunkt der Stornierung/des Rücktritts/der Kündigung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Elbterrasse ist für diesen Fall berechtigt, einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Es gelten für (Teil-)Stornierungen/Rücktritt/Kündigung folgende Aufwendungsersatzpauschalen für Zeiträume vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:
– bis zu 90 Tagen:
50% der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
– weniger als 90 Tage:
80% der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird die Pauschale des preislich niedrigsten Menüs oder Buffets, des jeweiligen gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin verzichtet die Elbterrasse auf die Berechnung einer Aufwendungsersatzpauschale.
Im Falle einer Geltendmachung von Aufwendungsersatzpauschalen durch die Elbterrasse bleibt dem Veranstalter/Auftraggeber der Nachweise vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die Elbterrasse ist berechtigt, statt der Aufwendungsersatzpauschale die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.

8. Zahlungsbedingungen
Die von der Elbterrasse erteilten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Verspätete Zahlungen sind mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Zahlungsverzug beginnt ohne besondere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Der Auftraggeber/Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzliche bestellter Speisen und Getränke etc..
Für die Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie die Abwicklung von Veranstaltungen ist die Elbterrasse berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wenn nichts Anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: 10% Anzahlung bei Buchung innerhalb von 10 Tagen 90% Restzahlung bis 7 Tage vor der Veranstaltung eingehend auf unserem Konto.
Etwaige Änderungen der Zahlungsweise müssen schriftlich vereinbart werden.
Zahlbar sind Vorauszahlungen in bar oder per Überweisung auf das Konto der Elbterrasse:
Restaurant Elbterrasse Betriebsgesellschaft mbH
Raiffeisenbank eG Lauenburg/Elbe - IBAN: DE98 2306 3129 0000 1688 66